Statusmeldung

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Urlaub

Wieviel Urlaub habe ich?

Bereich ELKB: Bereich Diakonie Bayern:
§ 26 TV-L: grundsätzlich 30 Arbeitstage § 28 AVR-Bayern: grundsätzlich 30 Arbeitstage
Zusatzurlaub Zusatzurlaub
  • für Wechselschichtarbeit, § 27 II TVG-L;
  • für Schwerbehinderte, §§ 125 SGB IX, 27 IV TV-L
  • für Nachtarbeit, § 29 AVR-Bayern
  • für Schwerbehinderte, § 125 SGB IX

Bis wann ist der Urlaub zu nehmen?

Nach § 7 III Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ist der Erholungsurlaub bis zum 31.12. einzubringen.

Unter welchen Voraussetzungen ist eine Übertragung des Urlaubs auf das Folgejahr möglich?

Eine Übertragung auf das Folgejahr ist nur zulässig, wenn

  • entweder wegen dringender betrieblicher Gründe die Einbringung des Urlaubs innerhalb des Kalenderjahres nicht möglich war (z.B. Notwendigkeit, eine erkrankte Kollegin zu vertreten)
  • oder aus Gründen, die in der Person der Mitarbeiter/in liegen (z.B. lang andauernde Arbeitsunfähigkeit).

Wie lange kann ich meinen Urlaub (bei Übertragung auf das Folgejahr) noch einbringen?

Grundsätzlich bis zum 30.4. des Folgejahres, §§ 26 II TV-L, 33 II DiVO bzw. § 28 V AVR-Bayern.
Danach verfällt der Urlaub, der über den Mindesturlaubsanspruch hinausgeht.
Der Mindesturlaubsanspruch verfällt nicht, sondern bleibt erhalten. Das sind bei einer 5-Tage-Woche max. 20 Werktage, § 3 BUrlG. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) entschieden – EuGH-Urteile vom 20.01.2009, C-350/06 und C-520/06, BAG-Urteile vom 24.03.2009, 9 AZR 983/09 und vom 23.03.2010, 9 AZR 128/09.

 

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