Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir haben nun auf unserer Homepage unter den Arbeitshilfen die Praxisempfehlung der EKD für die Personalverwaltungen hinterlegt. Die Praxisempfehlung thematisiert die Auswirkungen des BAG-Urteils vom Oktober 2018 auf die kirchlichen Anforderungen an zukünftige Mitarbeitende. Insbesondere die Ausführungen zur „Bestenauslese“ am Schluss des Dokuments sind aus MAV-Sicht besonders beachtenswert.
Ferner haben wir nun den Hinweis und die Verlinkung auf die Rundschreiben des Landeskirchenamtes (ARK und Arbeitsrecht) unter den Arbeitshilfen mit aufgenommen.
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