Statusmeldung

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Nachrichtenarchiv Kirche

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

In den Beschlüssen der ARK vom 9. Februar 2023 für den Bereich der Kirche (DiVO) wurde unter anderem der § 21 a Absatz 6 nachgebessert. Durch Dienstvereinbarung mit der örtlichen Mitarbeitervertretung können Dienstnehmende zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn steuerfreie Fahrkostenzuschüsse für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstrecke gewährt werden. Die Bezuschussung beträgt bis zu 25 % des Fahrpreises (vorher 15%), höchstens 40 € monatlich. Bezuschuss bar sind Monats- oder Jahreskarten. Viele Verkehrsbetriebe bieten noch zusätzliche prozentuale Angebote für die Jobtickets, wenn der Dienstgeber, die entsprechenden Verträge abschließt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wann beginnt der besondere Kündigungsschutz bei Schwangeren?

Die Entscheidung des BAG sagt aus, das Kündigungsverbot für schwangere Arbeitnehmerinnen beginnt 280 Tage vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin. Der Senat geht damit vom frühestmöglichen Zeitpunkt des Vorliegens einer Schwangerschaft aus, um die Sicherheit und den Schutz von schwangeren Arbeitnehmerinnen zu gewährleisten.

Zum Sachverhalt:

Die Arbeitgeberin kündigte das seit dem 15.10.2020 bestehende Arbeitsverhältnis mit einem der Beschäftigten am Folgetag zugegangenen Schreiben vom 6.11.2020 ordentlich. Mit einem am 12.11.2020 beim Arbeitsgericht eingegangenen Schriftsatz erhob die Arbeitnehmerin Kündigungsschutzklage. 

Höhere Zulagen und zwei Regenerationsstage zusätzlich. Kirchliche Tarife bleiben attraktiv