Liebe Kolleginnen und Kollegen,
In den Beschlüssen der ARK vom 9. Februar 2023 für den Bereich der Kirche (DiVO) wurde unter anderem der § 21 a Absatz 6 nachgebessert. Durch Dienstvereinbarung mit der örtlichen Mitarbeitervertretung können Dienstnehmende zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn steuerfreie Fahrkostenzuschüsse für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstrecke gewährt werden. Die Bezuschussung beträgt bis zu 25 % des Fahrpreises (vorher 15%), höchstens 40 € monatlich. Bezuschuss bar sind Monats- oder Jahreskarten. Viele Verkehrsbetriebe bieten noch zusätzliche prozentuale Angebote für die Jobtickets, wenn der Dienstgeber, die entsprechenden Verträge abschließt.