Statusmeldung

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Nachrichtenarchiv Kirche

Die Dienstvereinbarung zu Microsoft 365 ist unter Dach und Fach!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nach lang andauernden Verhandlungen konnte mit Wirkung zum 01.02.2022 eine Dienstvereinbarung zur Einführung und Anwendung des Systems Microsoft 365 abgeschlossen werden.

Hierzu hat sich der GA-Kirche als zuständige MAV erstmalig eines Sachverständigen bedient, so dass eine stimmige und rechtssichere Dienstvereinbarung zustande gekommen ist.

Wir konnten unsere Beschäftigten bestmöglich vor Leistungs- und Verhaltenskontrolle schützen. Gleichzeitig hat der GA-Kirche sichergestellt, dass auch in Zukunft Änderungen oder Erweiterungen, die zu Abweichungen von den Vorgaben der DV und deren Anlagen führen, der Mitbestimmung durch den GA-Kirche unterliegen.  

Corona-Sonderzahlung und Tariferhöhung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Arbeitsrechtliche Kommission der ELKB (ARK) hat in ihrer Sitzung vom 11.01.2022 die Übernahme des Tarifabschlusses der Länder beschlossen.

Mitarbeitende im Geltungsbereich der kirchlichen Dienstvertragsordnung (DiVO) bekommen ab dem 1. Januar 2023 2,8 Prozent mehr Gehalt sowie spätestens im März 2022 eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro. Auch Auszubildende und dual Studierende erhalten analog zum Beschluss der Länder ab 1. Januar 2023 bis zu 70,- Euro mehr im Monat. Auszubildende und Berufspraktikant*innen erhalten einen Bonus von 650,- Euro; gleiches gilt für Erzieherpraktikant*innen.

Den Beschluss der ARK findet ihr hier

3G am Arbeitsplatz - Stand 24.11.21

3G am Arbeitsplatz: Testung und Anrechnung als Arbeitszeit – Beschäftigten-Datenschutz

Mit Ablauf des 24.11.2021 endete die Feststellung der epidemischen Notlage nationaler Tragweite.  Die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) ist ebenfalls mit Ablauf des 23.11.2021 außer Kraft getreten. Ab 24.11.21 gilt die 15. BayIfSMV bis 15.12.2021.

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) wurde geändert; die Änderungen gelten bis 19.03.2022. Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (ArbSchV) wurde leicht abgeändert und gilt bis 19.03.2022.

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2021/0801-0900/803-21.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Deutschlandweit gilt nun am Arbeitsplatz: