Statusmeldung

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Nachrichtenarchiv Kirche

Corona-Arbeitsschutzverordnung Stand 01.07.2021

 

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die bestehende SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ( Corona-ArbSchV) abgeändert und bis 10.09.2021 verlängert.

Die neue Corona-ArbSchV gilt ab 01.07.21 bis 10.09.2021.

Die Änderungen sind insbesondere:

Die Dienstgeber müssen nicht mehr zwingend Homeoffice anbieten. Allerdings kann Homeoffice weiterhin einen wichtigen Beitrag im Arbeitsschutz leisten. Denn es müssen unverändert betriebsbedingte Kontakte und die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen auf das notwendige Minimum reduziert werden.

Es entfällt die verbindliche Mindestfläche von 10 qm pro Person in mehrfach belegten Räumen.

Wichtiger Hinweis!

Die Einladungen für die Delegiertenversammlung am 20.07.2021 sind letzte Woche per Post raus gegangen, ebenso auch per Mail die Einladung zu der Schulung am 08.07.2021.

Ab jetzt können Sie sich für beide Veranstaltungen mit dem Anmeldeformular anmelden.

Bitte achten Sie darauf, dass gebündelte Anmeldungen von der MAV eingereicht werden und bitte nicht willkürlich einzelne Anmeldungen von einer MAV.

Corona-Arbeitsschutzverordnung Stand 22.04.2021

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im Januar eine SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) erlassen und wurde am 13.04.2021 und am 21.04.2021 ergänzt. Sie gilt ab 20.01.2021, war zunächst befristet bis 15.03.2021 und ist inzwischen zum zweiten Mal verlängert bis 30.06.2021.

Zweite Verordnung zur Änderung:

https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/kn0m6aw6iETJGl5aYtP/content/kn0m6aw6iETJGl5aYtP/BAnz%20AT%2015.04.2021%20V1.pdf?inline

Dritte Verordnung zur Änderung: