Statusmeldung

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Nachrichtenarchiv Kirche

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wann beginnt der besondere Kündigungsschutz bei Schwangeren?

Die Entscheidung des BAG sagt aus, das Kündigungsverbot für schwangere Arbeitnehmerinnen beginnt 280 Tage vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin. Der Senat geht damit vom frühestmöglichen Zeitpunkt des Vorliegens einer Schwangerschaft aus, um die Sicherheit und den Schutz von schwangeren Arbeitnehmerinnen zu gewährleisten.

Zum Sachverhalt:

Die Arbeitgeberin kündigte das seit dem 15.10.2020 bestehende Arbeitsverhältnis mit einem der Beschäftigten am Folgetag zugegangenen Schreiben vom 6.11.2020 ordentlich. Mit einem am 12.11.2020 beim Arbeitsgericht eingegangenen Schriftsatz erhob die Arbeitnehmerin Kündigungsschutzklage. 

Höhere Zulagen und zwei Regenerationsstage zusätzlich. Kirchliche Tarife bleiben attraktiv

SBV bleibt im Amt, auch wenn die „Schwelle“ von 5 schwerbehinderten Menschen unterschritten ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Frei nach dem Motto, „wir starten durch in das Jahr 2023“, mit den besten Wünschen zum Jahresbeginn 2023 vom gesamten Team des Gesamtausschusses folgt hier die erste Info des Jahres 😊

Die Schwerbehindertenvertretung ist die Interessenvertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten. Sie wird nach § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX* ua. in Betrieben mit wenigstens fünf – nicht nur vorübergehend beschäftigten – schwerbehinderten Menschen für eine Amtszeit von regelmäßig vier Jahren gewählt. Sinkt die Anzahl schwerbehinderter Beschäftigter im Betrieb unter den Schwellenwert von fünf, ist das Amt der Schwerbehindertenvertretung nicht vorzeitig beendet.