Statusmeldung

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Nachrichtenarchiv Kirche

Keine individuelle Rechtsberatung durch MAV-Mitglieder

1. Rechtsgrundlagen:

Aufgabe der MAV, dafür einzutreten, dass die arbeits-, sozial- und dienstrechtlichen Bestimmungen, Vereinbarungen und Anordnungen eingehalten werden, § 35 Absatz 3 Buchstabe b MVG-EKD

Gesetz über die außergerichtlichen Rechtsdienstleistungen (RDG), §§ 1 bis 11 RDG

Sprechstunden, § 28 Absatz 1 MVG-EKD

2. Rechtliche Auskunftserteilung für einzelne Mitarbeitende:

Rechtsberatung = Rechtsdienstleistung: Jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, soweit sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalles erfordert, § 2 Absatz 1 RDG

Datenschutz und Fanpages kirchlicher Träger

Um Fanpages auf Facebook datenschutzkonform zu betreiben, bedarf es bestimmter Voraussetzungen, die der Datenschutzbeauftragte der EKD bereits veröffentlicht hat.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Facebook und Datenschutz, ein interessantes Thema!

Die Energiepauschale wird im September ausgezahlt

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nach Ende von Neun-Euro-Ticket und Tankrabatt wird über die ZGAST nun im September die Energiepauschale ausgezahlt.

Wer hat einen Anspruch auf die Pauschale?

Die Energiepauschale steht allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen zu – auch Minijobbern. Mitarbeitende, die am 1.9.2022 in einem Arbeitsverhältnis stehen, bekommen die Pauschale mit der Lohnzahlung im September.

Die Pauschale ist eine Einmalzahlung. Sie erfolgt automatisch für alle anspruchsberechtigten Mitarbeitenden und muss nicht beantragt werden. 

Energiepauschale muss versteuert werden