Statusmeldung

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Nachrichtenarchiv Kirche

SBV bleibt im Amt, auch wenn die „Schwelle“ von 5 schwerbehinderten Menschen unterschritten ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Frei nach dem Motto, „wir starten durch in das Jahr 2023“, mit den besten Wünschen zum Jahresbeginn 2023 vom gesamten Team des Gesamtausschusses folgt hier die erste Info des Jahres ?

Die Schwerbehindertenvertretung ist die Interessenvertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten. Sie wird nach § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX* ua. in Betrieben mit wenigstens fünf – nicht nur vorübergehend beschäftigten – schwerbehinderten Menschen für eine Amtszeit von regelmäßig vier Jahren gewählt. Sinkt die Anzahl schwerbehinderter Beschäftigter im Betrieb unter den Schwellenwert von fünf, ist das Amt der Schwerbehindertenvertretung nicht vorzeitig beendet.

Keine individuelle Rechtsberatung durch MAV-Mitglieder

1. Rechtsgrundlagen:

Aufgabe der MAV, dafür einzutreten, dass die arbeits-, sozial- und dienstrechtlichen Bestimmungen, Vereinbarungen und Anordnungen eingehalten werden, § 35 Absatz 3 Buchstabe b MVG-EKD

Gesetz über die außergerichtlichen Rechtsdienstleistungen (RDG), §§ 1 bis 11 RDG

Sprechstunden, § 28 Absatz 1 MVG-EKD

2. Rechtliche Auskunftserteilung für einzelne Mitarbeitende:

Rechtsberatung = Rechtsdienstleistung: Jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, soweit sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalles erfordert, § 2 Absatz 1 RDG

Datenschutz und Fanpages kirchlicher Träger

Um Fanpages auf Facebook datenschutzkonform zu betreiben, bedarf es bestimmter Voraussetzungen, die der Datenschutzbeauftragte der EKD bereits veröffentlicht hat.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Facebook und Datenschutz, ein interessantes Thema!