Ergänzungen zu -> Impfstatus-Abfrage und Datenschutz
Der Datenschutzbeauftragte der EKD hat am 06.10.21 zur Impfstatus-Abfrage Stellung genommen.
https://datenschutz.ekd.de/wp-content/uploads/2021/10/Stellungnahme_Impfstatus_2021.pdf
§§ 28a, 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) erlauben dem Dienstgeber für den Zeitraum der epidemischen Lage von nationaler Tragweite ausnahmsweise die Impfstatusabfrage bei Mitarbeitenden, die in bestimmten Einrichtungen arbeiten. Mitarbeitende, die nicht in einem der aufgezählten Bereiche arbeiten, können zwar auch befragt werden, doch steht es ihnen frei, die Frage zu beantworten. An die Freiwilligkeit sind hohe Anforderungen geknüpft, § 49 Absatz 3 Datenschutzgesetz EKD (DSG-EKD).