3G am Arbeitsplatz - Stand 24.11.21
3G am Arbeitsplatz: Testung und Anrechnung als Arbeitszeit – Beschäftigten-Datenschutz
Mit Ablauf des 24.11.2021 endete die Feststellung der epidemischen Notlage nationaler Tragweite. Die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) ist ebenfalls mit Ablauf des 23.11.2021 außer Kraft getreten. Ab 24.11.21 gilt die 15. BayIfSMV bis 15.12.2021.
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) wurde geändert; die Änderungen gelten bis 19.03.2022. Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (ArbSchV) wurde leicht abgeändert und gilt bis 19.03.2022.
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2021/0801-0900/803-21.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Deutschlandweit gilt nun am Arbeitsplatz: