Statusmeldung

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Aktuelles

Aktuelles vom Gesamtausschuss Diakonie

Dienstvereinbarung für kurzfristige Vertretung anstreben

§ 3 Abschnitt III Anlage 11 AVR-Bayern regelt, dass für das kurzfristige Einspringen ein Zuschlag von EUR 60,00 bezahlt wird, wenn die MitarbeiterIn an diesem Tag an sich frei hätte und die Anordnung, einzuspringen, bis zu 48 Stunden vorher erfolgt. Eine Dienstvereinbarung ist hierfür nicht Voraussetzung, sollte jedoch seitens der MAV angestrebt werden: