Der Freizeitausgleich im Dienstplan
Handreichung für den richtigen Umgang mit § 20 Abs.11 AVR-Bayern erschienen
Ganz neu in den Arbeitshilfen findet ihr jetzt eine Handreichung zum Umgang mit Freizeitausgleichstagen. Diese sind im Dienstplan von freien Tagen zu unterscheiden, damit im Krankheitsfall die Stundengarantie nach § 20 Abs.11 AVR-Bayern greift.