Statusmeldung

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Aktuelles vom Gesamtausschuss Kirche

Gremium 2019-2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

seit August 2019 findet ihr im Intranet der ELKB eine neue Handreichung zum Thema Mitarbeitenden-Jahresgespräch (Projekt/Erprobungsphase)

Die Einführung und Grundsätze von Mitarbeitendenjahresgesprächen sind nach § 39 e MVG mitbestimmt.

Wir empfehlen euch hier initiativ nachzufragen

  • ob dieses Konzept eingeführt werden soll und wenn ja, darauf hinzuweisen, dass die MAV hier zu beteiligen ist (§ 39 MVG).
  • den Fragenkatalog mit eurem Dienstgeber abzustimmen und euer Beteiligungsrecht auszuüben
  • und - falls kein Mitarbeitendenjahresgespräch stattfindet, auf die Verpflichtung zur Durchführung hinzuweisen.

Darüber hinaus gilt:

  • Mitarbeitende können zu Personalgesprächen ein Mitglied der MAV beiziehen (§35 Abs. 5 MVG).

Das Mitarbeitendenjahresgespräch ein Gespräch zwischen dem Dienstgeber und Mitarbeitendem, aber

  • der Dienstgeber kann diese Aufgabe auch delegieren.

Praxisbeispiel: ein geschäftsführender Pfarrer, der Träger einer KiTa ist, überträgt die Aufgabe seiner KiTA-Leitung.

Fazit:

Mitarbeitenden-Jahresgespräche sind, wenn sie beiderseits richtig verstanden und genutzt werden ein gutes Instrumentarium, um die Personalentwicklung sowohl für den Dienstgeber, als auch für den Dienstnehmer erfolgreich zu gestalten.

LINK ELKB

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