Liebe Kolleginnen und Kollegen,
seit August 2019 findet ihr im Intranet der ELKB eine neue Handreichung zum Thema Mitarbeitenden-Jahresgespräch (Projekt/Erprobungsphase)
Die Einführung und Grundsätze von Mitarbeitendenjahresgesprächen sind nach § 39 e MVG mitbestimmt.
Wir empfehlen euch hier initiativ nachzufragen
- ob dieses Konzept eingeführt werden soll und wenn ja, darauf hinzuweisen, dass die MAV hier zu beteiligen ist (§ 39 MVG).
- den Fragenkatalog mit eurem Dienstgeber abzustimmen und euer Beteiligungsrecht auszuüben
- und - falls kein Mitarbeitendenjahresgespräch stattfindet, auf die Verpflichtung zur Durchführung hinzuweisen.
Darüber hinaus gilt:
- Mitarbeitende können zu Personalgesprächen ein Mitglied der MAV beiziehen (§35 Abs. 5 MVG).
Das Mitarbeitendenjahresgespräch ein Gespräch zwischen dem Dienstgeber und Mitarbeitendem, aber
- der Dienstgeber kann diese Aufgabe auch delegieren.
Praxisbeispiel: ein geschäftsführender Pfarrer, der Träger einer KiTa ist, überträgt die Aufgabe seiner KiTA-Leitung.
Fazit:
Mitarbeitenden-Jahresgespräche sind, wenn sie beiderseits richtig verstanden und genutzt werden ein gutes Instrumentarium, um die Personalentwicklung sowohl für den Dienstgeber, als auch für den Dienstnehmer erfolgreich zu gestalten.