Stellungnahme zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht
Im Dezember hat der Bundestag für den Gesundheits- und Pflegebereich eine einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen. Mittlerweile hat das Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales klargestellt, dass diese nicht für die Jugendhilfe gilt, aber es betrifft die gesamte Eingliederungshilfe und somit zum Beispiel auch die Sozialpsychiatrischen Dienste. Das Ziel ist, die Zahl und die Schwere von Covid-19-Erkrankungen in den Einrichtungen zu reduzieren und Todesfälle zu vermeiden.
Diese auf den ersten Blick begrüßenswerte Maßnahme stellt sich bei näherer Betrachtung und heranrückendem Stichtag als sehr problematisch heraus. In der Branche rechnet man mit ca. 10% Ungeimpfter. Das deckt sich in etwa mit unseren Beobachtungen, an einer Stelle mehr, an anderer Stelle weniger. Es ist nicht damit zu rechnen, dass sich noch ein wesentlicher Teil der Kolleg*innen impfen lässt. Dies führt jetzt aktuell zu folgenden Situationen: