Beschwerden der Mitarbeitervertretungen an den Gesamtausschuss richten
Derzeit wird die besondere Möglichkeit der Beschwerde, die das AGMVG bietet, noch zu wenig von den bayerischen Mitarbeitervertretungen genutzt.
Nach § 4 Abs. 5 AGMVG nimmt der Gesamtausschuss Beschwerden von Mitarbeitervertretungen entgegen, in denen Arbeitgebern Missstände beim Vollzug des Mitarbeitervertretungsgesetzes sowie in arbeitsrechtlichen Fragen vorgeworfen werden. Der Vorstand des Diakonischen Werkes Bayern soll den Beschwerden konsequent nachgehen und gemeinsam mit dem Gesamtausschuss Diakonie auf Abhilfe hinwirken.
Beschwerdeausschuss des GA