Alles für MAVen bzgl. Corona unter Arbeitshilfen Corona-Pandemie
Die derzeitige Ausnahmesituation darf nicht dazu führen, dass die Rechte der Mitarbeitervertretung nicht gewahrt werden können, weil das Gremium nicht mehr – wie in § 26 Absatz 1 MVG.EKD vorgeschrieben – die Beschlüsse in einer Präsenzsitzung fassen kann.
Die EKD plädiert dafür, dass Mitarbeitervertretungen ihre Beschlüsse nunmehr in einer Videokonferenz oder gar einer Telefonkonferenz fassen können. Es wird auf das Schreiben des Arbeitsministers Hubertus Heil Bezug genommen. Hier wird nicht zwischen Telefon- und Videokonferenz unterschieden. Deshalb ist davon auszugehen, dass die Beschlussfassung auch per Telefonkonferenz erfolgen werden kann.
Die EKD empfiehlt, dass die MAV-Mitglieder per E-Mail dem Vorsitzenden gegenüber ihre Teilnahme an der Sitzung bestätigen.