Statusmeldung

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Nachrichtenarchiv Diakonie

Neuwahl der Mitarbeitervertretungen
Neue Regelungen zur Wählbarkeit beachten, Wegfall der ACK-Klausel u.a.

Ab 1. Januar 2019 treten die Neuregelungen zur Wählbarkeit in Kraft. Nach § 10 MVG.EKD ist nun jede Mitarbeitende in die MAV wählbar, die der Dienststelle mindestens sechs Monate angehört. Auf die Zugehörigkeit zu einer Kirche oder Gemeinschaft, die der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) angeschlossen sind, kommt es nicht mehr an. Allerdings sind nach der Neuregelung des § 10 Absatz 2 MVG.EKD Ehegatten, Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, Verwandte oder Verschwägerte ersten Grades, die in häuslicher Gemeinschaft mit einem Mitglied der Dienststellenleitung oder einer Person nach § 4 Absatz 2 leben, von der Wählbarkeit ausgeschlossen.

Auch für die Vertretung der Jugendlichen und Auszubildenden (JAV) entfällt gemäß § 49 MVG.EKD die ACK-Zugehörigkeit als Voraussetzung für die Wählbarkeit. Eine weitere Änderung ist hier, dass in großen Dienststellen mit mehr als 50 MitarbeiterInnen unter 18 Jahren, Auszubildenden sowie weiteren zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten eine fünfköpfige JAV zu wählen ist.

Endlich Mitbestimmung fast auf Augenhöhe

EKD Synode beschließt Änderungen des MVG.EKD
 

Auf einem langen Weg ist ein weiteres sehr wichtiges Zwischenziel erreicht. Mitarbeitervertretungen sind in ihren Rechten gestärkt worden und können zukünftig bei sozialen und organisatorischen Angelegenheiten mit den Leitungen auf Augenhöhe verhandeln.

Die Synode der EKD hat verpflichtende Einigungsstellen mit Wirkung ab 2020 in das MVG.EKD hineingeschrieben. Damit hat die alte Konfliktlösung des MVG.EKD, mit der Zuständigkeit der Kirchengerichte, die nur eine rechtliche Prüfung anstellen konnten, ein Ende. Bislang konnten sich die Leitungen mit ihren Vorstellungen fast immer durchsetzen.

Demonstration für verbindliche Mitbestimmung und Tarifverträge

Unter dem Motto:„Es werde Licht“ zog am Sonntag ein ganz besonderer Laternenumzug durch die Würzburger Innenstadt. Rund 400 Beschäftigte aus Einrichtungen von Kirche und Diakonie waren aus allen Teilen des Landes nach Franken gekommen, um die dort tagende Synode der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) mit ihren Forderungen nach verbindlicher Mitbestimmung und Tarifverträgen zu konfrontieren.