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Nachrichtenarchiv Kirche

Dienstgeber muss auf den Verfall von Urlaub hinweisen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nun aufgrund vorhergehender Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) entschieden, dass der Dienstgeber rechtzeitig, klar und deutlich darauf hinweisen muss, dass der Urlaub bis zu einem bestimmten Zeitpunkt genommen werden muss.

Bisher war es so, dass der Urlaubsanspruch allein durch die Regelung in § 28 Absatz 5 AVR-Bayern verfiel, wenn die MitarbeiterIn nicht rechtzeitig den Antrag auf Urlaub gestellt hatte.

BAG, Urteil vom 19.02.2019, 9 AZR 541/15; EuGH, Urteil vom 06.11.2018, C-684/16

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir haben nun auf unserer Homepage unter den Arbeitshilfen die Praxisempfehlung der EKD für die Personalverwaltungen hinterlegt. Die Praxisempfehlung thematisiert die Auswirkungen des BAG-Urteils vom Oktober 2018 auf die kirchlichen Anforderungen an zukünftige Mitarbeitende. Insbesondere die Ausführungen zur „Bestenauslese“ am Schluss des Dokuments sind aus MAV-Sicht besonders beachtenswert.

Ferner haben wir nun den Hinweis und die Verlinkung auf die Rundschreiben des Landeskirchenamtes (ARK und Arbeitsrecht) unter den Arbeitshilfen mit aufgenommen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Herbstsynode der EKD hat bei ihrer letzten Tagung die Neufassung des MVG beschlossen. Im Amtsblatt Nr. 1/19 ist die vollständige, ab 01.01.2019 und mit allen Änderungen, versehene Fassung veröffentlicht.